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11.03.15

Vereinfachung beim Präferenzursprung

Das Thema Warenursprung und Präferenzen ist sehr kompakt und bei der Ausstellung von Präferenznachweisen ist man automatisch beim Thema Lieferantenerklärung. Diese wird in der Europäischen Union ohne Mitwirkung der Zollbehörde vom Lieferanten erstellt und ist eine der am häufigsten ausgestellten Zolldokumente.

Die Zollbehörde kann bei dem Lieferanten die ordnungsgemäße Erstellung der Erklärung prüfen – auch nachträglich. Ist die Lieferantenerklärungen falsch ausgestellt, sind abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen möglich. Auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen können hinzukommen!

Umso wichtiger, eine reibungslose und korrekte Abwicklung zu gewährleisten und alle Anforderung an Lieferantenerklärungen einzuhalten – von der Auswahl des Lieferanten, über die inhaltliche Prüfung der Lieferantenerklärung bis hin zur Dokumentation.

Genau dafür bietet das Seminar das passende Handwerkszeug!

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Alexander Mertin

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