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6.07.17

Folgende Frage hat unskürzlich erreicht: Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde die Frage herangetragen, ob es eine Regelung zum Thema „Hitzefrei“ gibt. Können die Kollegen im Büro ggf. Stunden abfeiern oder bekommen sie gar wegen der Hitze dienstfrei (bezahlt)? Die Antwort hierauf und worauf Sie sonst noch im Sommer bei der Außenarbeit achten sollten, lesen Sie hier:

Bewahren Sie einen kühlen Kopf

Leider gibt es kein Recht auf hitzefrei im deutschen Arbeitsrecht. Nach § 4 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Dies ist bei großer Hitze nicht gegeben. Hier kann es unter bestimmten Umständen zu einer Gefährdung der Gesundheit (z.B. Kreislaufbelastung) kommen. Deswegen fordert die Arbeitsstättenverordnung von Ihrem Arbeitgeber die Einhaltung einer der Gesundheit zuträglichen Raumtemperatur und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung in Arbeitsräumen.

 

In der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 3.5 Raumtemperaturen heißt es hierzu, dass „die Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26 °C nicht überschreiten soll". Sie lesen es selbst, es handelt sich um eine Soll-Vorschrift. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber keinem gesetzlichen Zwang unterliegt, diese 26 ° C penibel genau einzuhalten. Es gibt sogar einen sog. Erträglichkeitsbereich, der bis zu + 35 °C reicht. Es wird davon ausgegangen, dass auch bei 35 ° C eine Arbeitsleistung von bis zu 8 Stunden ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich sein kann.

 

Für Sie und für Ihre Kollegen und Kolleginnen kommt es also maßgeblich darauf an, sich mit Ihrem Arbeitgeber zu einigen. Machen Sie ihm hier ganz einfache und praktische Vorschläge:

 


  • Ihr Arbeitgeber kann gekühlte Getränke stellen.
  • Die Beschäftigten im Freien dürfen nicht ohne Kopfbedeckung arbeiten. Sonst riskieren Sie einen Hitzschlag. Baseballcaps gibt es heute schon für ein paar Euro – Ihr Arbeitgeber könnte hier einen Schwung holen und den Mitarbeitern stellen.
  • Arbeiten ohne Sonnencreme ist tabu. Beim Eincremen bitte auf ausreichenden Schutzfaktor achten und vor allen Dingen wiederholt und dick eincremen.
  • Besser noch als Sonnencreme ist UV-undurchlässige Kleidung. Bedenken Sie die hohe Krebsgefahr!
  • Die Augen sind mit einer Sonnenbrille zu schützen.
  • In den Pausen bitte nicht weiter rösten, sondern in den Schatten gehen.
  • Anstrengende Arbeiten nach Möglichkeit in die frühen Morgenstunden oder in den Abendstunden erledigen.

 

Praxis-Tipp: Drehen Sie an der Arbeitszeit

Sie können Ihrem Arbeitgeber auch vorschlagen, die Arbeitszeit etwas vorzuverlegen und dafür früher Schluss zu machen. So können die Mitarbeiter den kühlen Morgen nutzen und kommen früher aus der heißen Sonne.

 

Nicht nur auf der Baustelle, auch im Büro macht uns die Hitze zu schaffen. Merken Sie, dass ein Kollege schlappmacht, dann greifen Sie ein. Ein Hitzekollaps kommt vor, wenn der Körper wegen des

übermäßigen Verlusts von Wasser und Salzen, die im Schweiß enthalten sind, schlicht nicht mehr kann.

 

Praxis-Tipp: Hausmittel nutzen

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfehle ich, sich an heißen Tagen immer mal wieder kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen. Das kühlt ab und regt die Lebensgeister an.

 

Bei einem Hitzschlag sind die Symptome ähnlich, allerdings kommt es hier sogar zu Bewusstlosigkeit.

Werden diese Verluste nicht ausgeglichen, so kann es zu Symptomen wie Schwäche, blassgrauer feuchtwarmer Haut, Muskelkrämpfen, Übelkeit und Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit kommen.

 

Praxis-Tipp: Trinken Sie

Beugen Sie dem durch ausreichende Flüssigkeitszufuhr vor. Trinken Sie mindestens 3 Liter täglich. Greifen Sie auf Wasser oder Saftschorlen zurück, schwarzer Tee oder Kaffee sind zu vermeiden

 

Kommt es bei einem Kollegen zu einem Hitzekollaps, dann bringen Sie den Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort; geben Sie ihm kühle, elektrolythaltige, nichtalkoholische Getränke (Energydrinks); machen Sie kühlende Umschläge; Bäder oder Duschen wären ideal. Verschlimmern sich die Symptome, dann belassen Sie die Person im Schatten, bringen sie in die stabile Seitenlage und rufen den Notarzt.

Wichtig: PersönlicheSchutzausrüstung (PSA) ist Pflicht. Sind Ihre Kollegen verpflichtet eine PSA zu tragen, z.B. Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe, dann dürfen diese nicht wegen Hitze abgelegt werden. Das wäre viel zu gefährlich. Sagen Sie dies Ihren Kollegen und Kolleginnen, ein Verstoß kann zu einer Abmahnung führen.

 

Für Außenarbeiter gibt es mittlerweile spezielle Sonnenschirme. Ihr Arbeitgeber muss diese nicht kaufen, eine Investition kann sich aber natürlich lohnen. Die Anschaffung muss ja auch nur einmal gemacht werden, der Schirm bleibt ja. Schlagen Sie es ihrem Arbeitgeber doch einfach mal vor.


Chefredakteur: Arno Schrader, Herford
Autoren: Friederike Becker-Lerchner, Maria Markatou, Britta Schwalm, Günter Stein

 

Mehr zum Thema Arbeitsschutz lernen Sie auch während der <link internal-link>2. Deutschen Arbeitsschutz-Woche

 

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