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2.11.17

Jedes neue Jahr bringt neue Herausforderungen. Denn es scheint unvorhersehbarer denn je, welche Dinge uns in Zukunft erwarten. Nur eines ist sicher: Es stehen einschneidende Veränderungen bevor. Das führt in vielen Unternehmen zur Verunsicherung. Und die Gefahr steigt, dass das Thema Datenschutz dabei aus dem Blickfeld gerät. Sorgen Sie jetzt dafür, dass Ihre Geschäftsführung in Sachen Datenschutz am Ball bleibt. Leisten Sie ganze Überzeugungsarbeit mit diesen drei Top-Argumenten!

Vorbereitung ist der beste Schutz

In turbulenten Zeiten Panik zu verbreiten und Chaos zu stiften, ist sicherlich keine gute Idee. Aber auch die Hände in den Schoß zu legen und tatenlos abzuwarten, ist riskant. Denn gerade in unsicheren Zeiten ist es wichtig, auf alles vorbereitet zu sein, um böse Überraschungen zu verhindern. Für Sie als Datenschutzbeauftragter heißt das: Warten Sie nicht länger und bringen Sie Ihre Schäfchen ins Trockene. Denn der Countdown für den Datenschutz läuft: Das Jahr 2018 kommt in großen Schritten näher. Das Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht vor der Tür. Damit Sie noch alle notwendigen Themen und Projekte anstoßen können, bringen Sie jetzt die Geschäftsführung auf Ihre Seite. Sie brauchen in der aktuellen Situation mehr denn je die Unterstützung vom obersten Management.

Mit den richtigen Argumenten überzeugen

Um Unterstützung von der Geschäftsleitung zu bekommen und Mitstreiter zu gewinnen, wählen Sie eine offensive Strategie: Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit der Unternehmensleitung. Thema der Besprechung: Datenschutz-Update 2017. Bereiten Sie sich akribisch auf den Termin vor. Denn von dem Verlauf des Termins hängt maßgeblich ab, ob Sie für das neue Jahr auf einen starken Rückhalt bauen können oder als Unternehmen die Herausforderungen stemmen müssen. Nutzen Sie folgende Argumente für Ihren erfolgreichen Auftritt: 

Argument 1: Datenschutz bringt Wettbewerbsvorteile

Konkurrenz belebt das Geschäft. Dieses Sprichwort kennt jeder erfolgsorientierte Unternehmer – und kann dies sicherlich aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Kunst dabei ist, sich vom Wettbewerber nicht die Wurst vom Brot klauen zu lassen. Dafür muss man der Konkurrenz immer eine Nasenlänge voraus sein. Und dafür eignet sich Ihr Thema Datenschutz! Denn im eigenen Unternehmen den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu fördern und umzusetzen, ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern vermittelt den Betroffenen:

  •     Wertschätzung und Respekt
  •     Vertrauen und Sicherheit
  •     Seriosität und Professionalität

Und man muss kein Psychologe sein, um zu verstehen: Wer sich respektiert und wertgeschätzt fühlt, bringt im Gegenzug Loyalität und Vertrauen entgegen. Und loyale Mitarbeiter und vertrauensvolle Kunden und Geschäftspartner sind die Basis des Geschäftserfolgs Ihres Unternehmens und sorgen nachhaltig für Umsatz.

Praxistipp:

Um auch die letzten Zweifler zu überzeugen, ziehen Sie den folgenden Joker aus dem Ärmel: Zeigen Sie anhand von konkreten Praxisbeispielen der Wettbewerber auf, wie diese das Thema Datenschutz als Verkaufsargument nutzen. Veranschaulichen Sie, dass der Datenschutz schon längst aus dem Nischendasein herausgetreten ist und von der Marketingabteilung gezielt für die Kundenakquise genutzt wird. Zeigen Sie im Zuge dessen auf, an welchen Stellen Ihr Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz gut aufgestellt ist und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. 

Argument 2: Datenschutz verhindert Kosten

Sicherlich wurden auch Sie das ein oder andere Mal mit den typischen Argumenten der Datenschutz-Skeptiker konfrontiert. Oft vertreten sie beispielsweise die Meinung, dass der Schutz der Privatsphäre in Zeiten der Digitalisierung veraltet oder überflüssig sei. Bei Entscheidern in Unternehmen rangiert aber vor allem auch ein Argument gegen den Datenschutz ganz oben: Datenschutz ist teuer. Doch dieses Argument können Sie als unbegründetes Vorurteil entlarven. Zeigen Sie auf: Wird der Datenschutz im Unternehmen umgesetzt, spart das Bares, denn: Ihr Unternehmen ist per Gesetz zur Einhaltung der Regelungen und Umsetzung des Datenschutzes verpflichtet. Wird der Datenschutz im Unternehmen nicht ernst genommen, kann das zu kostspieligen Sanktionen führen. Passiert eine Datenschutzpanne und wird diese öffentlich bekannt, führt das zu einem Reputationsschaden und damit zu Umsatzverlusten. · Werden datenschutzrechtliche Aspekte von Anfang an bei der Konzeption und Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen einbezogen (Privacy by Design), verhindert das zum einen präventiv Datenschutzverstöße und zum anderen aufwendige und teure Nachbesserungen.

Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass Ihr Argument der Kosteneinsparung kein bloßes Lippenbekenntnis bleibt. Gerade bei diesem Punkt Ihrer Argumentation wird die Unternehmensleitung ganz genau hinhören. Umso wichtiger für Sie, konkrete Beispiele nennen zu können. Bereiten Sie mehrere Beispiele vor, anhand derer Sie nachvollziehbar aufzeigen können, welche kostspieligen Folgen Datenschutzverstöße für Ihr Unternehmen haben. Bedienen Sie sich dabei auch aus den Medien: Zeigen Sie zur Veranschaulichung aktuelle Fälle von Datenschutzverstößen auf, die publik geworden sind. Zusätzlich wählen Sie im Vorfeld unternehmenseigene Produkte bzw. Dienstleistungen aus, anhand derer Sie exemplarisch aufzeigen, wie hoch die Kosten für eine „Nachbesserung“ in Sachen Datenschutz werden können.

Argument 3: Mit Datenschutz fit für die Zukunft

Kein Unternehmen, das in Zukunft gut aufgestellt sein will, kommt am Thema Datenschutz noch vorbei. Doch das gilt nicht nur aufgrund der aktuellen Situation und Gesetzeslage, sondern gerade auch, weil große Veränderungen bevorstehen. Das Jahr 2018 rückt immer näher und damit der Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung am 25.5.2018. Dann sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) endgültig obsolet. Als möglicher Nachfolger wird bereits der Entwurf eines BDSG-neu gehandelt. Doch wie das Ergebnis letztendlich aussieht, kann noch keiner genau vorhersagen. Die anstehenden Neuerungen machen vor allem auch eines unabdingbar: die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten.

 

Texte in Anlehnung an:

Verantwortlicher Chefredakteur: RA Andreas Würtz, Freiberg am Neckar

Autorin: Sibylle Engelke M.A., Berlin

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